Mit der Einführung der fünften Anti-Geldwäsche-Richtlinie, die am 21. Mai 2020 in Kraft getreten ist, ist Bitvavo verpflichtet, sich bei der De Nederlandsche Bank zu registrieren. Diese Registrierungspflicht bedeutet, dass Bitvavo:
- Seine Kunden identifizieren muss;
- Die Identität seiner Kunden überprüfen muss;
- Transaktionen überwachen muss;
- In einigen Fällen die Herkunft der Gelder überprüfen muss.
Außerdem ist Bitvavo registriert in Österreich, Frankreich und Italien.
Darüber hinaus ist Bitvavo Mitglied der "Verenigde Bitcoin Bedrijven Nederland", einer Selbstregulierungsorganisation, die ihren Mitgliedern einen Verhaltenskodex auferlegt, auf dessen Grundlage die "Best Practices" im Bereich der digitalen Währung eingehalten werden müssen.
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