Die Versteuerung von Kryptowährungen in den Niederlanden
Die Versteuerung von Kryptowährungen in den Niederlanden Die Versteuerung von Kryptowährungen in den Niederlanden

Die Versteuerung von Kryptowährungen in den Niederlanden

Der Besitz oder (aktive) Handel mit Kryptowährungen kann der Besteuerung unterliegen. Obwohl Bitvavo in dem folgenden Artikel keine rechtliche oder steuerliche Beratung gibt, wird im Großen und Ganzen erklärt, wie mit Ihrer Kryptowährung bei der niederländischen Steuererklärung umzugehen ist.

Eigentum an Kryptowährung

Laut der niederländischen Steuerverwaltung gehört der Besitz von Kryptowährung in der Regel zu den "sonstigen Vermögenswerten" in Kasten 3. Wenn Ihre Vermögenswerte in Kasten 3 den freigestellten Betrag übersteigen, sind Sie darauf steuerpflichtig.

Um den Wert Ihrer Vermögenswerte zu bestimmen, wird der Wert am 1. Januar des Steuerjahres berücksichtigt. Laut der niederländischen Steuerverwaltung gehören Kryptowährungen zu Ihren Vermögenswerten in Kasten 3. Sie melden den Verkehrswert der Kryptowährungen am 1. Januar des Steuerjahres (Bewertungsstichtag) in Ihrer Steuererklärung.

Ertragsklassen 1 und 2

Die Übersicht ist in zwei verschiedene Ertragsklassen aufgeteilt. Dabei wird zwischen Spareinlagen und Investitionen unterschieden. Sie finden pro Kategorie das Guthaben am Bewertungsdatum auf Ihrem Bitvavo-Konto. Daher verwenden Sie die beiden Posten, um die Rendite Ihres Euro-Guthabens, auch als Sparen (Ertragsklasse I) bekannt, und die Rendite für Investitionen (Crypto) (Ertragsklasse II) getrennt voneinander anzugeben.

Jahresübersicht anfordern

Wenn Sie im Menü zu 'Transaktionsverlauf' navigieren, können Sie auf die Schaltfläche 'Exportieren' drücken, um eine Übersicht anzufordern. Derzeit können Sie dies nur über den Browser tun.
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Wählen Sie dann die Übersicht aus, die Sie anfordern möchten, und laden Sie die Datei mit der Schaltfläche 'Exportieren' herunter.

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Aktivhandel mit Kryptowährung

Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen gehören in der Regel zu Kasten 3. Nur in einigen (außergewöhnlichen) Fällen kann die niederländische Steuerbehörde argumentieren, dass es sich um einen Gewinn aus geschäftlichen Aktivitäten oder Einkünfte aus sonstigen Tätigkeiten handelt, wodurch es in Kasten 1 steuerpflichtig wäre.

Sie bleiben jederzeit selbst dafür verantwortlich, Ihre Steuererklärung korrekt einzureichen. Die Informationen in diesem Artikel oder im Jahresauszug sind nicht als Steuerberatung gedacht. Alle steuerlichen Konsequenzen, die sich aus der Nutzung der Übersicht und dieses Artikels ergeben, liegen in Ihrer eigenen Verantwortung und auf Ihre eigene Rechnung. Sie sind dafür verantwortlich, falls nötig, einen eigenen Steuerberater zu konsultieren, und es wird empfohlen, dies bei der Einreichung Ihrer Steuererklärung zu tun.

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